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fair - reisen - engen.com

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fair-reisen-engen G.B.R

UST-IdNr. 180075/17209

Insolvenzversicherung: Travelsafe GmbH Neuburger Str. 102f 94036 Passau

Bianca Trebbe und Rainer Bürßner
Lupfenstraße 15
78234 Engen
Deutschland
Telefon 07733/8808 und 993603
Telefax 07733/98600
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Verantwortliche im Sinne § 6 TDG:Bianca Trebbe und Rainer Bürßner


Im Nachfolgenden Haftungsnachweis wird die Fa. Fair - Reisen zur Vereinfachung "Angebotsanbieter" genannt.

Haftung im Sinne § 8 TDG:
Der Angebotsanbieter stellt sein Internetangebot unter folgenden Nutzungsbedingungen zur Verfügung:

1. Der Angebotsanbieter ist als Diensteanbieter nach § 8 Abs. 1 TDG für die eigenen Inhalte, die es zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Vorschriften verantwortlich. Die Haftung für Schäden materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung der Inhalte verursacht wurden, ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

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Haftungsausschluß im Sinne § 9 TDG
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Allgemeine Reisebedingungen von fair-reisen, D-Engen
Die folgenden Regelungen und Hinweise enthalten die wesentlichen Merkmale der vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und fair-reisen

1. Anmeldung und Bestätigung


Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie fair-reisen den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Zugleich erkennen Sie auch die Allgemeinen Reisebedingungen von fair-reisen an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten Sie wie für eigene Verpflichtungen einstehen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch fair-reisen zustande. Die Annahme bedarf keiner besonderen Form. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfaßt werden. Vor Vertragsabschluß übermittelt fair-reisen Ihnen die vollständigen Allgemeinen Reisebedingungen. Bei Vertragsabschluß oder unverzüglich danach wird Ihnen fair-reisen die vollständige Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von fair-reisen vor, an das dieses für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Das veränderte Angebot wird für beide Teile erst dann verbindlich, wenn hierüber innerhalb von 10 Tagen eine Einigung erzielt wird.

2. Bezahlung


Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k III BGB erfolgen. Mit Vertragsabschluss kann eine Anzahlung gefordert werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarte Terminen, die Restzahlung spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziff genannten Gründen abgesagt werden kann. Nach Abschluß des Reisevertrages ist bei Vorlage des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k BGB eine Anzahlung von 10% des Reisepreises zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 21 Tage vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen. Wird der Reisevertrag innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn abgeschlossen, verpflichten Sie sich zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k BGB. Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 150,- DM nicht übersteigt.

3. Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen gelten die Leistungsbeschreibungen für die einzelnen Reiseprogramme in Prospekten/Katalogen, den Reiseunterlagen, insbesondere in der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung, als verbindlich. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche sind in die Reiseanmeldung und in die Reisebestätigung aufzunehmen.

4. Leistungsabweichungen und Preisveränderungen

Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Reisevertrag, die nach Abschluß des Vertrages notwendig werden und von fair-reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, sofern die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat fair-reisen Ihnen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes mitzuteilen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie kostenlos von dem Vertrag zurücktreten oder stattdessen an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise die Teilnahme verlangen.

Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die Preiserhöhung nicht mehr als 5 % des Gesamtreisepreises beträgt. Die Preisänderung kann jedoch nur dann verlangt werden, wenn sich nach Abschluß des Reisevertrages nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung hat fair-reisen unverzüglich nach Kenntnis des Preiserhöhungsgrundes mitzuteilen. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluß um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises können Sie kostenlos von der Reise zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn fair-reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus seinem Angebot anzubieten. Diese Rechte sind von Ihnen unverzüglich nach Eingang der Erklärung seitens fair-reisen diesen gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt des Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Jederzeit vor Reisebeginn können Sie von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei fair-reisen. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle eines Rücktrittes von dem Reisevertrag kann fair-reisen pro angemeldeten Teilnehmer eine Pauschalentschädigung gemäß § 651i BGB wie folgt verlangen:

Bei Busreisen


bis 42 Tage vor Reisebeginn:     € 12,- Bearbeitungsgebühr
41-15 Tage vor Reisebeginn:      max. 25% des Reisepreises
14-8 Tage vor Reisebeginn:     max. 50% des Reisepreises
danach:      max. 75% des Reisepreises

Umbuchungen gelten als Rücktritte mit anschließender Neuanmeldung.

Bis zum Reisebeginn können Sie von fair-reisen verlangen, daß statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. fair-reisen kann dem Eintritt des Dritten jedoch widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anforderungen entgegenstehen.

Tritt ein Dritter in den Reisevertrag ein, so haftet er neben Ihnen fair-reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so wird sich fair-reisen bei den Leistungträgern um eine Erstattung bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich lediglich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn der Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt bzw. Kündigung durch fair-reisen

fair-reisen kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten bzw. diesen nach Antritt der Reise kündigen, wenn bestimmte Fälle, wie vertragswidriges Verhalten der Reisenden, Nichterreichen einer zur Bedingung erhobenen Mindestteilnehmerzahl, außergewöhnliche Umstände, vorliegen.

Ist bei der Reiseausschreibung im Prospekt von fair-reisen eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen, kann fair-reisen bei deren Nichterreichung bis zu zwei Wochen vor dem bestätigten Abreisetermin den Reisevertrag kündigen. In diesem Fall ist fair-reisen verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen den eingezahlten Reisepreis umgehend zu erstatten.

Für Kündigungen infolge höherer Gewalt gilt ausschließlich die Vorschrift von § 651j BGB. fair-reisen hat Anspruch auf die Bezahlung der bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen.

8. Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung

fair-reisen verpflichtet sich, die Reiseleistung so zu erbringen, daß sie die zugesicherten Inhalte hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit der gesamten Reise aufheben oder mindern. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht gewährleistet fair-reisen die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

Wird die Reise oder eine Reiseleistung nicht oder nur mangelhaft erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen, selbst Abhilfe vornehmen, den Vertrag kündigen oder eine Minderung des Reisepreises fordern. Unbeschadet dieser Rechte können Sie auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den fair-reisen nicht zu vertreten hat.

Die vertragliche Haftung von fair-reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit fair-reisen für einen, dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

fair-reisen haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit lediglich vermittelten Fremdleistungen, die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind, wie beispielsweise Ausflüge, Führungen, Beförderungen im Linienverkehr, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, etc.

Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich fair-reisen gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.

9. Mitwirkungspflicht und Ausschluß von Ansprüchen

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, alles Ihnen im Rahmen Ihrer gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandung unverzüglich der zuständigen Reiseleitung (deren Erreichbarkeit Sie dem Informationsschreiben entnehmen, das den Reiseunterlagen beigefügt ist) bzw. dem Leistungsträger von fair-reisen zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.

Unterlassen Sie schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

Ihre etwaigen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadensersatz müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei fair-reisen geltend gemacht werden. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung möglichst schriftlich erfolgen.

Ihre Gewährleistungsansprüche gem. §§ 651c bis 651f BGB verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche bei fair-reisen geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem fair-reisen die Ansprüche schriftlich zurückweist.

10. Reiseversicherungen

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. Wir empfehlen deshalb dringend, eine solche Versicherung mit der Buchung abzuschließen. Bei Eintritt eines Versicherungsfalles ist die zuständige Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. fair-reisen ist mit der Schadensregulierung in diesem Fall nicht befaßt.

11. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

fair-reisen wird Sie über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.

fair-reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie fair-reisen mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, daß fair-reisen die Verzögerung zu vertreten hat.

Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. fair-reisen wird Sie über die Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften unterrichten. Sollten Sie Einreisevorschriften einzelner Länder nicht einhalten oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, so daß Sie deshalb die Reise nicht antreten können, kann fair-reisen Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Reisebedingungen zur Folge.

13. Gerichtsstand


Für Klagen von fair-reisen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fällen ist der Sitz von fair-reisen maßgebend.



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